Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - VII-Verg 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4325
OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - VII-Verg 35/04 (https://dejure.org/2004,4325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2004 - VII-Verg 35/04 (https://dejure.org/2004,4325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2004 - VII-Verg 35/04 (https://dejure.org/2004,4325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Grund einer beabsichtigten Vereinbarung in Form einesöffentlich-rechtlichen Vertrages; Qualifikation einer Pflegesatzvereinbarung nach § 93 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) alsöffentlich-rechtlicher Vertrag; ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 22/90

    Pflegesatzvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Nach übereinstimmender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts sind Pflegesatzvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG öffentlich-rechtliche Verträge, weil die Befugnis der Sozialhilfeträger zum Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen in wesentlicher Hinsicht durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geprägt sei, die auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der Vereinbarung schließen ließen (grundlegend BGHZ 116, 339; BVerwG NJW 1994, 3027).

    Ein Hoheitsträger, der gegenüber einer Person zur Gewährung bestimmter Leistungen öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, kann sich den Gegenstand der Leistung durch einen mit einem Dritten geschlossenen sog. Beschaffungsvertrag besorgen, um ihn jener Person zur Verfügung zu stellen, oder er kann durch einen solchen Beschaffungsvertrag sicherstellen, dass der Dritte die Leistung direkt an jene Person erbringt (vgl. BGHZ 116, 339 f.).

    Hat der Sozialhilfeträger der betreuten Person Sozialhilfe durch Betreuungsleistungen bewilligt und werden diese Leistungen nicht durch eigene Einrichtungen des Sozialhilfeträgers sondern durch Einrichtungen anderer Träger gewährt, schuldet der Träger der Sozialhilfe dem Sozialhilfeberechtigten die Erstattung der hierfür angemessenen und notwendigen Kosten, soweit der Sozialhilfeempfänger sie nicht selbst aufbringen kann oder andere für ihn eintreten (§ 2 BSHG, vgl. BGHZ 116, 339-347)).

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Nach übereinstimmender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts sind Pflegesatzvereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG öffentlich-rechtliche Verträge, weil die Befugnis der Sozialhilfeträger zum Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen in wesentlicher Hinsicht durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geprägt sei, die auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der Vereinbarung schließen ließen (grundlegend BGHZ 116, 339; BVerwG NJW 1994, 3027).

    Dem Einrichtungsträger steht insoweit ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Sozialhilfeträgers über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG zu (BVerwGE 94, 202 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Senates steht dem Bieter nach Kenntnisnahme von dem reklamierten Vergaberechtverstoß - d.h. der sie begründenden Tatsachen und einer zumindest laienhaften Wertung, dass es sich um ein vergaberechtlich zu beanstandendes Verhalten handelt (Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00 - ) - im Allgemeinen eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zur Verfügung, um seine Rüge anzubringen (ebenso Bay ObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - Verg 19/01; KG NZBau 2001, 161 ff.).
  • KG, 19.04.2000 - KartVerg 6/00

    EDV-Auftrag und Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Senates steht dem Bieter nach Kenntnisnahme von dem reklamierten Vergaberechtverstoß - d.h. der sie begründenden Tatsachen und einer zumindest laienhaften Wertung, dass es sich um ein vergaberechtlich zu beanstandendes Verhalten handelt (Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00 - ) - im Allgemeinen eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zur Verfügung, um seine Rüge anzubringen (ebenso Bay ObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - Verg 19/01; KG NZBau 2001, 161 ff.).
  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Nach der Rechtsprechung des Senates steht dem Bieter nach Kenntnisnahme von dem reklamierten Vergaberechtverstoß - d.h. der sie begründenden Tatsachen und einer zumindest laienhaften Wertung, dass es sich um ein vergaberechtlich zu beanstandendes Verhalten handelt (Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00 - ) - im Allgemeinen eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zur Verfügung, um seine Rüge anzubringen (ebenso Bay ObLG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - Verg 19/01; KG NZBau 2001, 161 ff.).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Der Senat hat die umstrittene Frage, ob öffentlich-rechtliche Verträge mit Beschaffungscharakter vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgeschlossen sind, in seiner Entscheidung vom 5. Mai 2004 (VII Verg 78/03, OLGR 2004, 301, 303) im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 12. Juli 2001 (Rs. C-399/98, VergabeR 2001, 380, 387 Tz. 73) dahingehend beantwortet, dass die Qualifizierung eines Auftrages als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich für die Anwendung des Vergaberechts unmaßgeblich ist, da die Vergaberichtlinien nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen differenzieren.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Das impliziert eine Verlagerung der mit der Leistung verbundenen wirtschaftlichen Risiken auf den Konzessionär, der seine Vergütung über den Benutzer der Leistung (vor allem durch die Erhebung von Gebühren) erzielt (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98 "Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post & Telekom Austria GmbH"; implizit EuGH, Urteil vom 10.11.1998, Rs. C-360/96, "Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" "n. 25 NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ABl. 1998 Nr. C 21/53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, Verg 22/02; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 32 m.w.Nachw.; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rn. 27).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Das impliziert eine Verlagerung der mit der Leistung verbundenen wirtschaftlichen Risiken auf den Konzessionär, der seine Vergütung über den Benutzer der Leistung (vor allem durch die Erhebung von Gebühren) erzielt (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98 "Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post & Telekom Austria GmbH"; implizit EuGH, Urteil vom 10.11.1998, Rs. C-360/96, "Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" "n. 25 NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ABl. 1998 Nr. C 21/53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, Verg 22/02; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 32 m.w.Nachw.; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Das impliziert eine Verlagerung der mit der Leistung verbundenen wirtschaftlichen Risiken auf den Konzessionär, der seine Vergütung über den Benutzer der Leistung (vor allem durch die Erhebung von Gebühren) erzielt (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98 "Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post & Telekom Austria GmbH"; implizit EuGH, Urteil vom 10.11.1998, Rs. C-360/96, "Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" "n. 25 NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ABl. 1998 Nr. C 21/53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, Verg 22/02; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 32 m.w.Nachw.; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04
    Normen, die beispielsweise die Durchführung öffentlicher Aufträge, nicht aber das Vergabeverfahren betreffen, gehören nicht zu den Vergabebestimmungen, deren Einhaltung gemäß § 97 Abs. 7 GWB verlangt werden kann (vgl. Boesen, aaO. § 97 Rn. 197; Bechtold, aaO., § 97 Rn. 36 ff.; Hailbronner, aaO., § 97 Rn. 197; Beschluss des Senates vom 9. April 2003, Verg 66/02, Seite 19).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

  • VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04

    Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 25/18

    Vergabesenat: Software für die Kölner Feuerwehr muss auf den Prüfstand des

    Im Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit nach Art eines klassischen Synallagmas, das heißt einer auf dem Grundsatz des "do ut des" beruhenden gegenseitigen Zweckbindung der beiden Leistungen, mussten die rechtlich miteinander verknüpften Leistungen nicht stehen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.09.2004 - VII-Verg 35/04, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Der Auftraggeber (die Vergabestelle) muss vor der Ausschreibung vielmehr alle rechtlichen - gleichviel ob privat- oder öffentlich-rechtlichen - Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der in den Vergabeunterlagen angegebenen Fristen begonnen werden kann (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.9.2004 - VII-Verg 35/04, NZBau 2005, 650; Beschl. v. 17.11.2008 - VII-Verg 52/08, BeckRS 2009, 05996; so auch Wagner-Cardenal/Scharf/Dierkes, NZBau 2012, 74, 75 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Die Abgrenzung wird auch im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Dienstleistungen diskutiert (vgl. Senat, Beschluss vom 08.09.2004 - VII-Verg 35/04 = NZBau 2005, 650; Kingreen, VergabeR 2007, 354, 357/358; Schröder, VergabeR 2007, 418, 426).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    Die Regelungen dienen allgemein dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.09.2004, VII Verg 35/04, Rn. 36, juris).

    Zum anderen beschränkt sich die Prüfung der Vergabeinstanzen grundsätzlich auf die Feststellung, ob die konkret gewählte Form der Leistungserbringung als vergabepflichtiger Vorgang einzustufen ist und die vergaberechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind (OLG Düsseldorf Beschluss vom 08.09.2004, VII-Verg 35/04, Rn. 36, juris; vgl. auch OVG NRW Beschluss vom 27.09.2004, 12 B 1390/04, Rn. 14, juris).

  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.
  • OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07

    Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?

    Auch im deutschen Recht wird der Unterschied zwischen Dienstleistungskonzession und entgeltlichem Vertrag nach § 99 GWB darin gesehen, dass die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem zuvor festgelegten Preis besteht, sondern in dem Recht, die zu erbringende eigene Leistung (kommerziell) zu nutzen oder gegen Entgelt zu verwerten oder in diesem Recht und einer zusätzlichen Bezahlung (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650; Zeiss in jurisPK Vergaberecht 2005, § 99 GWB Rn. 120 f.; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, § 99 GWB Rn. 1160).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Auftragnehmer /Konzessionär das Einnahme- und Entgeltrisiko zu tragen hat, ist zu berücksichtigen, ob er kostenträchtige Strukturen (Räume, Geräte, Personal) aufbauen und vorhalten muss, deren Amortisation durch die Vergütung der Einzelaufträge erfolgen müsste (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 (529)), ob er exklusiv tätig werden kann oder ob mehrere Anbieter um den Dritten konkurrieren (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650 (651)) und ob die Leistungsverträge die Entgeltzahlung durch den staatlichen Leistungsträger regeln und eine Zahlung durch den individuellen Leistungsempfänger im Regelfall gerade nicht erfolgt (so Dörr, Vergaberechtliche Einbindung der Wohlfahrtspflege, RdJB 2002, 349 (364)).

    Eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof ist nicht erforderlich, da der Senat von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (NZBau 2005, 652 und NZBau 2005, 650) nicht abweicht.

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Auf einer ähnliche Linie liegt die Rechtsprechung der deutschen Gerichte sowohl vor als auch nach Erlass der Entscheidung "Parking-Brixen"; auch hier wird - in der Formulierung mehr oder minder deutlich - stets auf die Übernahme oder Aufbürdung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos abgestellt (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650, 651; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2006, VII-Verg 12/06 für den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage; BayObLGZ 2003, 170 f., das vom Erfordernis der Verlagerung eines - vorhandenen - wirtschaftlichen Risikos ausgeht und deshalb ausdrücklich eine Dienstleistungskonzession auch dann annimmt, wenn von vornherein ein wirtschaftliches Risiko gar nicht oder aber nur - im Vergleich zu freien Marktverhältnissen - in geringem Maße vorhanden ist, dieses "Restrisiko" aber auf den Konzessionär verlagert wird).
  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Ein Hoheitsträger, der gegenüber einer Person zur Gewährung bestimmter Leistungen öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, kann sich den Gegenstand der Leistung durch einen mit einem Dritten geschlossenen sogenannten Beschaffungsvertrag besorgen oder er kann durch einen solchen Beschaffungsvertrag sicherstellen, dass der Dritte die Leistung direkt an jene Person erbringt, vgl. OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04.

  • VK Westfalen, 02.07.2019 - VK 1-17/19

    Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

    Das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004, Verg 35/04 war sogar der Auffassung, dass für die Entgeltlichkeit der Eingang irgendeiner Verpflichtung zu einer geldwerten Leistung genüge; ausreichend war somit irgendeine rechtliche Verknüpfung wechselseitiger Leistungen.
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff.

    Der Senat hat schon im Beschluss vom 08.09.2004 (VII-Verg 35/04, juris, dort Rn. 17ff) mit ausführlicher Begründung entschieden, dass ungeachtet der sozialrechtlichen Vorschriften, die seinerzeitige Entscheidung betraf die entsprechenden Vorgängervorschriften des BSHG, in Fällen wie dem vorliegenden von einem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag auszugehen ist, weil dem Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers für seine Dienstleistung eine Vergütung gewährt wird.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04

    Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • VK Münster, 05.10.2005 - VK 19/05

    Angebot einer anderen als die ausgeschriebene Leistung

  • VK Niedersachsen, 17.08.2009 - VgK-36/09

    Kooperationsverfahren: Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung

  • VK Westfalen, 12.03.2020 - VK 1-1/20

    Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

  • VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05

    Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06

    Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

  • VK Bund, 24.07.2007 - VK 2-69/07

    KE 2 Tagebaugeräte

  • VK Westfalen, 08.05.2018 - VK 1-12/18

    Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

  • VK Sachsen, 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II

    Grenzen der In-House-Vergabe an 100%-ige kommunale Eigengesellschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht